Dass in deutschen Kliniken keine stringente Betrachtung der Touchpoints auf der Patientenreise stattfindet, wird im Kontext der Implementierung von Patientenportalen besonders deutlich. Getrieben vom Krankenhauszukunftsgesetz und den seit 2026 greifenden Digitalisierungsabschlägen hat nahezu jedes Haus ein Portal beauftragt oder eingeführt. Der Fördertatbestand ist abgehakt. Und dann passiert – wenig. Die Portale können digitale Aufnahme und Anamnese, Dokumentenupload, Einwilligungssteuerung, Nachrichten, Erinnerungen, Behandlungsinformationen, Entlass- und Überleitungsmanagement. Tatsächlich hinterlegt ist aber meist das, was ohnehin schon als PDF vorlag. Bestenfalls noch eine Terminvereinbarung.
Das blieb bislang folgenlos, weil für die Abschlagsvermeidung zunächst allein die Verfügbarkeit zählte. Ab 2027 tritt die Nutzung als Kriterium hinzu. Ein Portal, das niemand nutzt, ist damit nicht länger nur eine verpasste Chance, sondern ein wirtschaftliches Risiko. Und die Rolle der Portale wächst weiter: Im Transformationsfonds sind sie kein eigener Fördertatbestand mehr, aber in fast jedem Strukturvorhaben der Enabler – dort, wo Leistungen konzentriert werden, Verbünde Doppelstrukturen abbauen oder sektorenübergreifende Einrichtungen entstehen, kann das Portal der Kanal werden, auf dem die Neuordnung für Patient*innen überschau-, versteh- und nutzbar wird.
Der Grund für die aktuelle Leere der Portale ist derselbe wie beim analogen Touchpoint: Es gibt keine Instanz, die definiert, was an welchem Punkt der Behandlung gesagt, gezeigt oder gefragt werden müsste. Die IT hat ein Portal gebaut. Womit es zu füllen ist, ist keine IT-Frage, sondern eine kommunikative.
Das Material dazu liefert die Touchpointanalyse. Aus einer indikationsspezifisch analysierten Patientenreise ergeben sich unmittelbar Inhalte: die Erläuterung, die vor der Terminbestätigung stehen muss. Das Erklärformat zum bevorstehenden Eingriff – ausgespielt an der Stelle, an der die Unsicherheit tatsächlich entsteht, und nicht erst im Aufklärungsgespräch. Die proaktive Ankündigung eines bekannten Prozessbruchs, bevor er als Zumutung erlebt wird. Die Einordnung eines Befundes samt Ansprechpartner*in. Die strukturierte Nachfrage nach dem, was das Haus ohnehin als PROM erheben sollte. So wird auch aus einem Patientenportal ein veritables Kommunikationsinstrument – und die Nutzungsquote, die ab 2027 nachzuweisen ist, ergibt sich als Nebenprodukt aus Inhalten, die für die Patientin einen Grund liefern, das Portal überhaupt zu öffnen.